Fintech

Der Bundesrat konkretisiert die Pläne zur Verringerung der Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen
Die Zukunft des Finanzmarktes liegt in der Digitalisierung, so zumindest nach Fazit der gestrigen Sitzung, in welcher sich der Bundesrat für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen hat.
Das Konzept Fintech soll für Innovation stehen. Das EFD hat nach entsprechender Beauftragung des Bundesrates Markteintrittshürden für Anbieter von innovativen Finanztechnologien identifiziert. Die Erfüllung der Bedingungen zum Erhalt einer Bankenbewilligung gemäss BankG, stellt für Fintech-Unternehmen eine nicht zu überwindende Hürde dar, insbesondere wenn nur gewisse Elemente einer Banktätigkeit wahrzunehmen beabsichtigt werden. Die Umgehung der Bewilligungspflicht stellt die Akteure wiederum in einen Raum der Rechtsunsicherheit.

Um dem regulatorischen Handlungsbedarf zur Verringerung dieser Rechtsunsicherheit gegen zu steuern, beabsichtigt der Bundesrat nun Anpassungen in drei Teilbereichen der Regulierung einzuleiten:

Ausweitung der Frist für Abwicklungskonten

Abwicklungskonten gelten heute unter gewissen Umständen nicht als Einlagen. Die von der FINMA festgesetzte Frist liegt dabei bei sieben Tagen, jedoch dauert die Mittelbeschaffung für ein Crowdfunding-Projekt in der Regel länger. Eine neue, verlängerte Frist von 60 Tagen soll für Abwicklungskonten auf Verordnungsstufe (BankV) festgelegt werden. Diese Anpassung soll nicht nur für Fintech-Unternehmen gelten.

Ausdehnung des bewilligungsfreien Raums

Mit der geltenden Regulierung können von höchstens 20 Personen bewilligungsfrei Gelder entgegengenommen werden. Fintech-Geschäftsmodelle richten sich allerdings oft an mehr als 20 Personen, dabei verhindern regulatorische Anforderungen das Testen von Geschäftsideen. Die Höhe der bewilligungsfreien Entgegennahme von Einlagen soll auf bis zu einem Gesamtwert von CHF 1 Mio. festgesetzt werden. Geldwäschereianforderungen müssen dabei erfüllt werden und die Anbieter werden die Kunden über die Absenz einer Überwachung durch FINMA zu informieren haben.

Fintech-Lizenz als erleichterte Bewilligung

Die Erlangung und Einhaltung einer Bankenbewilligung ist mit hohen Kosten verbunden. Obwohl sie kein bankentypisches Aktivgeschäft mit Fristentransformation ausüben, setzten viele Fintech-Geschäftsmodelle eine Bankenlizenz voraus. Für Institute, die kein bankentypisches Geschäft betreiben, soll eine neue Fintech-Lizenz für Einlagen bis zu CHF 100 Mio bewilligt werden. Die Einlagen dürfen dabei nicht angelegt oder verzinst werden und ein Mindestkapital von 5% der Einlagen, mindestens aber CHF 300‘000, wird einzuhalten sein.
Aus diesen Regulierungsanpassungen verspricht sich der Bundesrat für Nicht-Banken neue Geschäftsmöglichkeiten, sowie für Banken und Nicht-Banken die Erweiterung der Sandbox zur Erprobung innovativer Geschäftsideen. Aus der Befreiung der Einhaltung aufwendiger Vorschriften, ergeben sich Zugang zum Kreditgeschäft und tiefe Compliance-Kosten. Somit sind insgesamt attraktivere Voraussetzungen für Investitionen im Bereich Crowdfunding zu erwarten.
Im Ausblick steht die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage im Frühjahr 2017.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-64356.html
von MLaw Joannis Zanella / success@msmgroup.ch