Aktien richtig plazieren

(Gemäss Duden ist plazieren die alte Schreibweise von platzieren, und wir erlauben uns, sie weiterhinzu verwenden.)

Immer wieder sieht man folgendes Konstrukt, wenn ein KMU Aktienkapital im Markt aufnimmt: Die Gesellschaft erhöht das AK, und der Hauptaktionär zeichnet es zum Nominalwert. Dann verkauft er die Aktien ebenfalls zum Nominalwert an die Gesellschaft, die sie dann weiterverkauft zum x-fachen Plazierungspreis. Spielart: Der Aktionär verkauft sie selber zum Plazierungspreis und schiesst das Geld in die Gesellschaft ein.

Das ist wirtschaftlich nicht zu beanstanden, aber die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird leider von den Behörden zu Gunsten des Rechtsunterworfenen viel weniger automatisch, konsequent und ausgedehnt angewandt als zu seinen Lasten. Obiges Konstrukt verursacht deshalb erhebliche Risiken und andere Komplikationen:

  • Zivilrechtlich entstehen die kaufrechtlichen Haft- und anderen Pflichten (Art. 184 ff. OR), auch wenn sie nach herrschender Gerichtspraxis bei Aktien nur schwach sind. Ausserdem sind Bezugsrechte (Art. 652b OR) zu beachten: Grundsätzlich dürfen alle anderen Aktionäre zum gleichen Preis mitzeichnen! Wer ist im Aktienbuch als Aktionär und wirtschaftlich Berechtigter zu führen an den zu plazierenden Aktien; wer bekommt die Dividenden und übt die Stimmrechte aus?
  • Aufsichtsrechtlich kommt man in den Dunstkreis der Festübernahme, die bisher gemäss BEHG und nun gemäss FINIG  bestimmten Bewilligungsträgern vorbehalten ist. Das kann gravierende Folgen haben bis zu Liquidation und Gefängnisstrafen.
  • Buchhalterisch fragt sich, wie die “hängenden Aktien” wo zu bilanzieren bzw. deklarieren sind.
  • Am schwersten wiegt wohl, dass (zusätzlich zu einer 1%igen Emissionsabgabe) der Kapitalgewinn bei der Gesellschaft (und bei der Spielart oft beim Aktionär) voll als Ertrag / Einkommen besteuert wird.
  • Last but not least sollte es “verkäuferisch” einen Unterschied ausmachen, ob man den Investoren sagen kann, sie investierten direkt ins Unternehmen, anstatt ihnen erklären zu müssen, dass und warum der Unternehmer von seinen Aktien verkauft, wie das Geld dann trotzdem ins Unternehmen gelangt, und warum dabei so viel Richtung Steueramt verloren geht.

Warum in aller Welt sieht man denn solche Konstrukte so häufig? Denkbare Gründe sind:

  • In anderen Rechtsordnungen ist dieser Vorgang üblich oder sogar der einzig mögliche. Leider wird manches aus Ländern mit starker Finanzierungsszene, aber ganz anderen Rechtsordnungen weder hinterfragt noch wirklich verstanden, sondern unkritisch bis bewundernd irgendwie übernommen.
  • Das vom Gesetz vorgegebene Prozedere macht gewisse Probleme, namentlich beim genehmigten AK: Die Aktien entstehen nicht sofort (Erwerber wollen aber nach Zahlung sofort etwas haben), jede Entstehung verursacht Notar- und HR-Kosten, Geld bleibt blockiert, der ganze Ablauf ist etwas komplex.  Mit dem nötigen Knowhow lassen sie sich aber beheben, ohne dass die noch grösseren Probleme des oben beschriebenen Konstrukts nötig sind.
  • KMU – Berater sind mit solchen Transaktionen meist nicht vertraut, scheuen sich aber, Spezialisten beizuziehen. Sie sollten im Interesse ihrer Kunden über den Schatten springen.
  • Betriebswirtschafts- Schulen bereiten ihre Abgänger wohl immer noch vorab zu Managern aus, nicht zu Unternehmern. Jedenfalls scheinen diese Themen nicht zur Sprache zu kommen, oder nur in einem Entrepreneurship-Seminar im Silicon Valley, wo es aber eben anders ist.

Es kann gelegentlich trotzdem sein, dass die eingangs beschriebene Vorgehensweise tatsächlich die geeignetste ist. Dann soll sie auch Anwendung finden, aber es ist etliche Detailkenntnis und Arbeit nötig, um die Risiken in den Griff zu bekommen.